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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 863153 | ||
Datum | 13.10.2020 19:55 MSG-Nr: [ 863153 ] | 2716 x gelesen | ||
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Das Patent ist ja nun nicht allein der Flutungseinsatz, sondern ein speziell dafür gestalteter Behälter, der durch die Öffnung zum Beladen mit dem Brandgut und den Anschlüssen zum Befüllen mit dem (flüssigen) Löschmittel charakterisiert wird (wenn ich es richtig verstanden habe ist alles andere einschließlich der Winde (?) optional). Wer also vor 2017 mal ein angekohltes E-Auto mit dem Kran in eine ganz normale Mulde (ohne die o.a. charakteristischen Einrichtungen) getunkt hat, der wird wohl keine Ausnahme bezüglich der Benutzung der patentierten Erfindung beanspruchen können. Allerdings bedeutet das doch dann auch, dass man weiterhin (also auch heute und in Zukunft) ein angekohltes E-Auto mit dem Kran oder anderen, nicht mit dem Behälter verbundenen, Hilfsmitteln in einen handelsüblichen, nicht für diesen Einsatz speziell ausgerüsteten, Container tunken darf ohne die Rechte des Patentinhabers zu verletzten?! | ||||
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