Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 863179 |
Datum | 14.10.2020 13:41 MSG-Nr: [ 863179 ] | 2100 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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Ich hoffe mal nicht.
Die Info, auf die Du mich hinweist, geht davon aus, dass der Vorteil des Patents die 'Offenlegungspflicht' ist. Also geht es da um die Situtation das die Firmen A und B etwas 'heimlich' erfinden und das möglichst lange unter Verschluß halten, damit eben kein anderer davon profitieren kann. Wenn es dann um Patent geht, dann gewinnt der, der seine Erfingung als erstes der Öffentlichkeit zugänglich macht ('offenlegt'). Damit, so denkt das Patentamt und die Gesetzgebung dahinter, wird die technologische Entwicklung beschleunigt, weil technische informationen der Öffentlichkeit schneller zugängnlich gemacht werden.
Im aktuellen Fall würde ich, speziell was das Verfahren 'Auto in Wasser befüllten Behälter tauchen', behaupten, dass dieses Verfahren bereits vorher bekannt war. Daher würde ich postulieren, dass der Patentinhaber für das Verfahren an sich keine Erfinderleistung aufgebracht hat.
Das er einen Wasserzulauf und wasserablauf an einem wasserdichten Behälter erfunden hat, sei Ihm unbenommen. Das das Patentamt der Meinung ist, dies stelle eine ausreichende 'Erfindungshöhe' für die Erteilung eines Patentes dar, verwundert mich zwar, aber ist wohl zu respektieren.
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| 29.07.2019 08:24 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | |