Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 863192 |
Datum | 14.10.2020 18:49 MSG-Nr: [ 863192 ] | 2049 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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Hallo Stafan,
danke für die Zusammenfassung. Auch wenn ich wieder, bei der einen oder anderen Feinheit, ausgestiegen bin.
So wie ich es verstehe, Patentverstoß besteht nur dann, wenn ich den Container in seinen Hauptmerkmalen kopiere und vertreiben würde. Das wäre die gewerbliche Nutzung, oder wenn ich mit der Nutzung des Containers Geld verdiene.
Wenn ich meinen vorhanden Behälter, auch wenn der entsprechende Anschlüsse besitzt, benutze dann spielt das keine Rolle. Aufregung ist umsonst.
Dem Entwickler wird in der Ausbildung zum Thema Patent immer folgendes gesagt:
Patent kann man beantragen,wenn: die Technische Erfindungen neu, einer ausreichenden erfinderischen Leistung besitzt und gewerblich anwendbar ist.
Die ersten zwei Punkte würde ich verneinen.
Der Antragsteller macht doch nichts anderes als eine Menge bekannter Ausrüstungsmerkmale (Stand der Technik) zu einem neuen Produkt zu kombinieren und leitet hier einen Patentanspruch ab. Könnte noch gehen, aber:
Das kombinieren von Ausstattungsoptionen ist für mich keine erfinderische Tätigkeit, wenn das ein Laie ebenfalls kann. (=> Beschaffer bei der Feuerwehr geht zum Händler des Vertrauen und macht an den entsprechenden Stellen seine Kreuze, weil er bestimme naheliegende Eigenschaften haben will). Aus einem Katalog zusammenstellen ist doch keine Erfindung. Und eigentlich geht es bei der Erfindung um den Behälter und nicht um das Löschverfahren - oder verstehe ich das falsch?
Geschrieben von Stefan R.Nach dem "gekennzeichnet durch" steht der kennzeichnende Teil. Hier steht drin, was der Anmelder als neu und erfinderisch ansieht. Das ist auch das was der Prüfer prüft, bevor er sich den folgenden Ansprüchen zuwendet.
Geschrieben von Stefan R.gekennzeichnet durch
eine Anzahl von am Behälter (1) angeordneten Anschlüssen zum Einleiten(42, 42) und/oder Abführen (18, 18) von Kühl- bzw. Löschmittel in den Aufnahmebereich."
Naja, wenn das neu sein soll, dann hat der Prüfer die Begriffe sehr eng gefasst. Wasserdichte Behälter mit Anschlüssen zum Einleiten und Abführen von Wasser sind definitiv nichts Neues und es steckt somit keine Erfindung dahinter. Das Einzige was neu ist, dass ich nicht Wasser sondern jetzt Kühlmittel zu- und abführe der Container bleibt der gleiche, das Wasser auch.
Siehe Beispiel AB-Tank von Friedrichshafen (2011).
Vielleicht hab ich deshalb ein Problem mit dem Patent. Der Behälter erfüllt schon 2011 den Zweck.
So jetzt sind wir mal böse und diskutieren eine Erfindung in der Öffentlichkeit oder stellen wir sie einem Fachpublikum vor. Ich könnte so einen Behälter theoretisch bauen und vertreiben.
Ich schlage vor einen Standardcontainer wie z.B. diesen zu nehmen (Schaut der Wunderbox zum verwechseln ähnlich) http://amgcontainerbau.de/abrollcontainer-mit-befahrbarer-wasserdichter-pend
Dieser Container wird mit einem Säureresistenten Farbinnenanstrich versehen.
Dann werden die Anschlüsse an einen Wärmetauscher geführt, um die Temperatur während der Lagerung ggf. herunterzukühlen. Im By-Pass kann zusätzliches Löschwasser zugeführt werden. Überschüssiges Löschwasser wird in einem zusätzlichen Behälter zwischengelagert und kann entsorgt oder neutrallisiert werden.
Für die Trockenlagerung kann der Container mit einer Termperaturüberwachung ausgestattet werden. Wird der Container als Lagereinheit an einem Hydraten angeschlossen, kann bei einer einstellbaren Temperatur der Container automatisch geflutet, oder alternativ mit Löschschaum oder Gelen beaufschlagt werden.
Optional, aufsetzbare Schiebedeckel haben Abluftöffnungen in welchen die Rauchgase abgezogen und neutralisiert werden können.
Zum Beladen des Containers ist ein Ladekran vorgesehen, dessen Greifwerkzeuge die entsprechende Temperaturbeständigkeit besitzen und in der Lage sind einen in Vollbrand befindliches Fahrzeug zu verladen.
Das ist jetzt mal gesponnen, aber ich meine, das würde für mich mehr Richtung Innovation gehen, weil keines der Merkmale ein Containerhersteller im Programm hat.
Würde so was nicht einem breiten Fachpublikum vorgestellt, dann könnte das vorhandene Patent, um die entsprechenden Features erweiter werden. Die Idee ist ja jetzt nicht mehr neu?
Ist die Idee jetzt Stand der Technik oder bedarf es in seiner Gesammtheit einer konkreten Umsetzung?
Gruß
Dirk
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| 29.07.2019 08:24 |
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