Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 863215 |
Datum | 15.10.2020 11:23 MSG-Nr: [ 863215 ] | 1688 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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Ein Vorgehen gegen ein erteiltes Patent ist rechlich möglich, aber auch mit den oben schon genannten Schwierigkeiten (und damit Kosten) verbunden. Daher ist es fraglich, ob das jemand macht.
Er müsste auf jeden Fall ausreichend Belege sammeln, warum er das Patent in den wesentlichen Teilen oder vielleicht auch in Gänze als nicht patentfähig ansieht. Zudem müsste er sich auch die Frage gefallen lassen, warum er nicht schon im Einspruchsverfahren aufgetaucht ist. Es sollte ausreichend Wettbewerber geben, die Aktivitäten anderen Unternehmen auf dem Schirm haben und auch einsprechen, sollte eine Erteilung erfolgen, die ihnen Probleme bereiten kann. Hat aber keiner getan.
Allgemein und ausdrücklich nicht auf dieses Patent bezogen:
Ein nicht rechtsbeständiges Patent, das aber im Register nachgewiesen ist, ist durch den öffentlichen Glauben an die Richtigkeit des Registers natürlich ärgerlich aber zunächst nicht zu ändern. Solange nicht aus dem Patent vorgegangen wird, tut es aber auch nicht weh. So what?
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| 29.07.2019 08:24 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | |