Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Patent auf Löschcontainer? - war: E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | 58 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 863233 |
Datum | 15.10.2020 22:48 MSG-Nr: [ 863233 ] | 1459 x gelesen |
Infos: | 16.10.20 Delmenhorster Firma präsentiert innovativen Lösch-Container (2017) 15.10.20 Patent: Behälter zum Bergen havarierter Fahrzeuge und Verfahren zum Bergen eines havarierten Fahrzeugs 15.10.20 Produkt vom Patentinhaber
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Hallo Andreas,
Geschrieben von Andreas K.Allgemein, Stefan ist nicht für das Patent verantwortlich. Er hat nur einiges klargestellt und übersetzt. Wem die Bewertung durch die Prüfer des Patentamtes nicht passt, der muss sich an das Patentamt wenden.
Stefan war als Experte angesprochen und hat weitergeholfen auf diesen Weg nochmals Danke. Und selbst wenn Stefan der Patentanwalt des Mandanten gewesen wäre, hätte er einen guten Job gemacht! Auch wenn die Patentanmeldung einige Schwächen hat und den einen oder anderen Krümel liegen lässt:-).
Patentamt, der Zug ist wegen der Frist abgefahren und es besteht auch kein Interesse. Es sei denn, hier werden wirklich Lizenzgebühren eingetrieben. Das war ja Ausgang der Diskussion!
Geschrieben von Andreas K.Ich sollte vielleicht vermeiden eine Windes an dem Behälter anzubauen und das Fahrzeug damit über eine Tür in den Behälter reinzuziehen.
Wenn man auf Stefan Spitzfindigkeit setzt, dann ist das alleinige anbringen der Winde nicht das Problem. Ich muss ja auch keinen Zurrgut oder Kunstoffseil verwenden. Mitunter reicht auch eine Umlenkrolle oder D-Ringe im Container aus und man kann dann über z.B. Fahrzeugwinde, das Unfallauto in den Container ziehen. (Jetzt auch Stand der Technik) Oder man schiebt es mit dem Radlader rein.
Die Geschichte mit der Winde müsste man nochmal nachlesen, ob es Teil des Anspruchs war, oder war es nur ein Verfahrenshinweis. Ich hab das nicht mehr im Kopf bzw. ich will nicht nochmal das ganze Patent lesen. Aber nur so als Hinweis, was ich nicht vergessen habe, ist der Punkt davor, in dem er die Anordnung der Winde und der Umlenkrolle beschreibt. Ein hydraulische Winde mit Stahlseil am Boden und das vorhanden sein der Winde ist vom Patent nicht gedeckt. ungeschickt!
Patent auf den Container ist drauf, bietet aber im Streitfall genug Angriffsfläche.
Die Bergung kann auch weiterhin von BOS, mit eigenen Mitteln, durchgeführt werden, weil keine gewerblich Nutzung.
Wer es günstiger haben will, der nimmt einen der bekannten, "normalen" Zwischenlagerungscontainer und hat überwiegend die gleiche Funktion.
Man muss ja nur ein oder mehrere Patentmerkmale, wie z.B. die Beleuchtung (Anspruch 17), weglassen. Der Rest ist altbekannt.
Das entnehme ich aus Stefan umfangreiche Stellungnahme.
Gruß
Dirk
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| 29.07.2019 08:24 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt E-Fahrzeuge bringen neue Probleme | |