Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 863287 |
Datum | 17.10.2020 11:51 MSG-Nr: [ 863287 ] | 1725 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Michael W.Kurz gesagt: Man kann das nicht nur am Alter festmachen.
Richtig!
Wenn man bis 67 auf dem Bau oder in der Industrie arbeiten soll, warum keinen Feuerwehrdienst leisten?
Wer mit 65 oder 67 Jahren noch Fit ist soll das tun.
Kann ja nicht sein das jemand in dem alter auf Grund seines Berufes über die volle Wechselschichttauglichkeit verfügt, die G25 sowie die G26 ohne Einschränkungen in der Tasche hat, evtl. auch noch die G30 und die G20 vielleicht noch die G41 (was mehr ist als die meisten FA haben) und mit 63 gehen muss.
Jeder sollte je nach Einzelfallentscheidung bis 67 Dienst leisten können.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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