Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 863319 |
Datum | 18.10.2020 12:23 MSG-Nr: [ 863319 ] | 1482 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Irgendwie hat der SWR zum Thema "Altersgrenzen in der FF" im Rahmen der Novellierung des LBKG RLP einen Reporter in die Westpfalz geschickt ;-))
Ja, so kommt es mir auch vor. Allerdings ist es schon komisch, dass man hier nur einzelne fragt.
Geschrieben von Bernhard D.Klar, bei diesem Thema gehen die Meinungen durchaus kontrovers, hängt u.a. mit dem persönlichen Erfahrungen Betroffener und deren Umfeld in der FF ab.
Und wie schon mehrmals hier angemerkt, das muß jeder Ü-62 für sich nach Rücksprache mit der Wehrleitung, Gemeinde, etc. für sich entscheiden, wie weit und welchen FW-Dienst erleisten will und kann. Muß es ja nicht.
Eben. Und daher verstehe ich die Diskussionen eigentlich nicht. Schon bisher steht es jedem frei, ab 60 zu sagen, ich will nicht mehr und mit dem Feuerwehrdienst aufzuhören. Mit 63 musste man aufhören. In der Zukunft ist diese Grenze dann einfach auf 67 verschoben. In der Praxis kann man ja jederzeit sagen, dass man nicht mehr will und damit auch jederzeit aufhören. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo ein 58-Jähriger, der nicht mehr weitermachen woilte, dazu gezwungen wurde, bis 60 oder 63 weiterzumachen.
Mir sind aber sehr wohl einige Fälle bekannt, in denen Kameraden auch mit 60 aufhörten, allerdings machten die meisten seit Änderung der Regelung noch bis 63 weiter. Mir sind sogar Einzelfälle bekannt, wo Kameraden bis 63 voll PA-tauglich waren und auch Einsätze unter PA noch ableisteten, die meisten hören hier aber schon deutlich unter 60 mit PA auf. Steht ja auch jedem frei. Und das ist genau der Punkt: Ich kenne welche, die sind mit 55 schon nicht mehr feuerwehrtauglich, andere sind mit fast 70 erst auf dem gleichen Niveau.
Gruß,
Michael
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