Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 863332 |
Datum | 18.10.2020 15:26 MSG-Nr: [ 863332 ] | 1502 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Berufsfeuerwehr
Hallo!
Geschrieben von Michael W.Mir sind sogar Einzelfälle bekannt, wo Kameraden bis 63 voll PA-tauglich waren und auch Einsätze unter PA noch ableisteten, die meisten hören hier aber schon deutlich unter 60 mit PA auf. Steht ja auch jedem frei.
Und genau hier sind wir auf dem Punkt.
Warum einen FA (SB) mit 63 in den Ruhestand schicken wenn er noch voll PA-Tauglich ist?
Geschrieben von Michael W. Ich kenne welche, die sind mit 55 schon nicht mehr feuerwehrtauglich, andere sind mit fast 70 erst auf dem gleichen Niveau.
Hier liegt der Hase im Pfeffer. Ich schicke den 63er in den Ruhestand und schleife den 55er durch. Kann es ja auch nicht sein.
Gut, wir reden hier über Einzelfälle. Doch wie viele dieser Einzelfälle gibt es in Rheinland-Pfalz?
Wenn wir die Feuerwehrtauglichkeit untrennbar mit der Atemschutztauglichkeit verbinden würden, dann würde sich das Thema von selbst erledigen. Dann hätten wir auch ganz andere Probleme.
Ich stoße hier mal einen Gedanken an der evtl. ein wenig vom Thema abweicht.
Wie wäre es, alle Bewerber für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr einer Einstellungsuntersuchung nach Kriterien der Berufsfeuerwehr zu untersuchen? Wenn der Bewerber diese Hürde genommen hat, dann die G26.
Dazu dann die regelm. Untersuchungen nach den Arbeitsmedizinischen Grundsätzen wie es bei einer BF üblich ist. Wer das alles nicht schafft ist raus bzw. kommt erst gar nicht rein.
Der Vorteil dieses Systems wäre, man hätte immer voll taugliche FA(SB). Der Nachteil, man hätte das Problem mit den überfüllten Umkleidekabinen in der Feuerwache nicht. ;-)
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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