Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 863534 |
Datum | 22.10.2020 07:52 MSG-Nr: [ 863534 ] | 1207 x gelesen |
Geschrieben von Thomas K.Als Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins ( nicht Feuerwehrverein ) kann ich dir sagen, dass du da ( zumindest für Bayern ) komplett auf dem Holzweg bist.
Eine Verbrotzeitung von Beiträgen und Spenden ist nahezu ausgeschlossen wenn du die Gemeinnützigkeit nicht gefährden willst. Im Jubiläumsjahr z.B. das Weihnachtsessen übernehmen o.k. jedes Jahr, klares Nein.
Geschrieben von Thomas K.Wie zum Beispiel in einem Beitrag oben angemerkt wurde, nach Übungsdiensten regelmäßig die Brotzeit zu übernehmen, ist ein absolutes no go. Diese Auffassung vertritt zumindest der für meinen Verein zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts.
Ausnahmen werden höchtens für die Jugendgruppe gewährt, wenn man z.B. während des Jugendausflugs noch ne Feuerwache besichtigt und das ganze dann als mehrtägige Ausbildungsveranstaltung deklariert.
Danke für die Infos Thomas !
Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt in diesem Punkt. das tut mir leid.
Gerade die Punkte Zuschuss zu Aktivitäten und Übernahme der Verpflegung bei Aktivitäten sind etwas missverständlich. Hierbei handelt es mitnichten um monatliche Ausgaben, im Gegenteil, das sind Dinge, die vielleicht einmal im Jahr vorkommen. Gerade die Verpflegung bei Übungsdiensten, egal ob Speisen oder Getränke, werden von jedem Mitglied selbst übernommen.
Und ich wiederhole mich gerne, das bisherige Handeln des FV in puncto Finanzen lief in enger Absprache mit den zuständigen Behörden und wurde nicht beanstandet.
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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| 20.10.2020 09:05 |
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | |