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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 863919 | ||
Datum | 03.11.2020 09:15 MSG-Nr: [ 863919 ] | 1581 x gelesen | ||
Nein. Gefordert sind bei Blau und Gelb 360° Rundumsicht. Bei Blau darf aber für Fahrten in der Kolonne - und nur dafür - der Sichtkreis auf beidseitig 135° bezogen auf die Längsachse reduziert werden. nach "Merkblatt für die Anbaubedingungen ... " Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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