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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 864130 | ||
Datum | 10.11.2020 12:04 MSG-Nr: [ 864130 ] | 2875 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang K. Meine Rede - wenn ich dann noch quittieren lasse, kann ich sofort noch entsprechend nach alarmieren. Und falls zufällig jemand im GH ist ... kriegt der Rest gar nichts mit und darf weiter arbeiten oder Rasen mähen oder sonst was. Richtig. Bestätigen bzw. den Einsatz annehmen muß ich bei der App auch, sonst wird der nächste alarmiert. Heinrich | ||||
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