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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 864175 | ||
Datum | 11.11.2020 17:13 MSG-Nr: [ 864175 ] | 2162 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Wolfgang K. Es gibt genügend Youtube-Tube Videos mit Anfahrten von Feuerwehr / RD Was ja grundsätzlich nicht verboten ist, auch unsere Feuerwehr findet sich öfters auf solchen " Filmchen " wieder ;-)) Und solange die Filmer nicht den Einsatz behindern oder Persönlichkeitsrechte verletzten auch nicht verwerflich; trotzdem wundere ich mich schon woher sie als zeitnah von den Einsätzen erfahren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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