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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 864232 | ||
Datum | 14.11.2020 23:57 MSG-Nr: [ 864232 ] | 1849 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Aber wir beten immer noch den falschen Götzen an - leider. da kann man von Glück reden, dass nicht jeder Deiner Meinung ist und die Gesundheitsdaten nicht im Gemeindeblatt veröffentlicht werden. Nichts anderes ist es. Die Versicherungen könnten die Daten bestimmt auch sinnvoll nutzen. Oder machen wir jetzt dann einen Unterschied, je nach Interesse, oder je nachdem, an welchen Stammtisch man sitzt? Die Diskussion mit andern Ländern, die es viel besser gemacht haben, hatten wir auch schon. Europa ist nun mal keine Insel. Die CoronaWarn APP ist auch bei der Kontaktverfolgung nicht besonders hilfreich und im Moment eher kontraporduktiv. Wenn man wollte, dann könnte man die Menge der Daten, wie z.B. Standortübermittlung auch der Einsatzkraft überlassen. Datenschutz dürfte kein Problem sein, wenn der Nutzer über Art und Umfang der Daten entschieden kann. Mir wäre es in einer geschlossenen Gruppe egal, wenn der Computer weiß, wo ich mich aufhalte. Knopf zum Ausschalten gibt es auch noch. Gruß Dirk | ||||
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