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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 864258 | ||
Datum | 15.11.2020 19:10 MSG-Nr: [ 864258 ] | 1705 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen Geschrieben von Wolfgang K. Also erstens gibt es - Gott sei Dank - keine europäische Staatsbürgerschaft Die war auch nur allgemein genannt. Es war mir zu aufwendig alle Länder der West-EU auf zu zählen. Du hat übrigens in deiner Aufzählung von vorhin Hong Kong und China vergessen. Ich bestimmt toll dort gegen die Regierung zu sein. Da bekommt jeder der dagegen ist eine eigen Wohnung mit Wachdienst und Einbruchschutz. Da gibt es durchaus Argumente dafür zu sein. Es geht hier übrigens um Datenschutz und Alarmierung in Bayern. Steht zumindest in der Themen Überschrift. Ich bin über unsere Datenschutzgesetze froh. Dürften für meinen Geschmack im manchen bereichen ruhig noch strenger werden. Das gilt auch für die Feuerwehr. Es gibt keinen ersichtlichen Grund dass JEDE Einsatzkraft bereits auf der Anfahrt voll umfänglich über den Einsatz informiert wird. Dazu ist es bei uns im Landkreis untersagt deteilierte Einsatzdaten an die Mannschaft weiter zu geben. Das ist auch gut so. Sichwort und Ort sind absolut ausreichend. | ||||
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