Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG #
| 82 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 864269 |
Datum | 16.11.2020 09:54 MSG-Nr: [ 864269 ] | 1724 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sascha H.Ich bin über unsere Datenschutzgesetze froh.
Das bin ich prinzipiell auch. Vielfach aber steht der Datenschutz über allem und scheint kräftig über's Ziel hinauszuschießen. Insbesondere wenn man da mit zweierlei Maß misst. Anscheinend ist für viele der "staatliche Datenschutz" das wichtigste überhaupt. Man hat größtes Mißtrauen in den Staat, dass dieser irgendwelche relevanten persönlichen Daten speichert. Gleichzeitig haben die meisten aber überhaupt kein Problem mit den privaten Datenkraken bzw. sind sich deren Datensammlungs- und vor allem Auswertungsfolgen gar nicht bewusst. Facebook, WhatsApp und sonstige Dienste sind alltäglich geworden, personalisierte Werbung und Beitragsanzeigen z.B. in Facebook aufgrund Auswertungen persönlicher Vorlieben, was man sich vorher so betrachtet hat, die massiv die Meinungsbildung beeinflussen bzw. in der eingeschlagenen Richtung bestärken. Aber dann ein Problem damit haben, dass z.B. der Fingerabdruck im Personalausweis gespeichert wird. Schöne neue Welt kann ich da nur sagen. Gleiches mit der Corona-App. Mit Riesenaufwand datenschutzrechtlich konform, so dass daraus eine Millionen Euro teure Lachnummer wurde. Aus Datenschutzangst setzen sie nur wenige ein und vermutlich aus der gleichen Angst geben noch weniger ihren positiven Befund da ein (wenn sie es aufgrund technischer Probleme überhaupt hinbekommen, entweder hat die Testauswertung keinen QR-Code oder er funktioniert nicht, so bei zwei Fällen im Bekanntenkreis erlebt). Dadurch ist der Nutzungsgrad so gering, dass man des Geld dafür besser anderweitig eingesetzt hätte.
Und wenn ich so sehe, wie landauf, landab der Datenschutz bei freiwilligen Feuerwehren umgesetzt wird, besteht da noch immens Nachholbedarf. Das fängt bei der Speicherung personenbezogener Daten auf dem Privat-PC des Wehrführers an (was soll man auch sonst benutzen, größtenteils hat man keine andere Möglichkeit), geht über WhatsApp-Gruppen der Feuerwehren bis zu Zusatz-Alarmierungssystemen, die datenschutzrechlich insbesondere so wie sie gehandhabt werden teils höchst bedenklich sind. Die Nutzung privater Mailaccounts für die dienstliche Kommunikation bei allen möglichen Providern ist da nur am Rande noch zu erwähnen.
Gruß,
Michael
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| 10.11.2020 08:17 |
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