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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864274 | ||
Datum | 16.11.2020 14:10 MSG-Nr: [ 864274 ] | 1347 x gelesen | ||
Ich glaube nicht mehr. Hier werden jetzt Äpfel und Birnen durcheinander geschmissen. Um es nochmals zu verdeutlichen - Werde ich als Einsatzkraft alarmiert, muss ich wissen, ob es zu einem Coronapatienten geht oder nicht. Die Tage habe ich einen Artikel gelesen, in dem die Leiststelle explizit dazu aufgerufen hat, bei einem Notruf die Information zu geben, ob man an Corona erkrankt ist oder nicht. Diese Information hätte ich gern als Einsatzkraft um mich zu schützen. Das andere Thema ist die Corona-App. Hier erfahre ich leider nur rudimentär, das ich Kontakt mit eiern infizierten Person hatte. Aber das Thema lassen wir lieber sonst ....... und hat auch nicht unbedingt was mit Feuerwehr zu tun. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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