News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864298 | ||
Datum | 17.11.2020 09:33 MSG-Nr: [ 864298 ] | 1234 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian R. Bei unkritischen Dingen wie Ölspuren ist eine Nullreserve in meinen Augen tragbar, bei Menschenleben in Gefahr darf ruhig Reserve geschaffen werden. Zustimmung. Aber hier dürfen wir die technische Entwicklung nicht außer acht lassen. Personal ist unsere knappste Ressource. Und mit der müssen wir sorgfältig umgehen. Auch über die noch so tollste Mitgliederwerbung bekommen wir nicht unendlich Personal. Auch der großzügigste Chef hat irgendwann die Nase voll. Arbeitsprozesse ändern sich weiter so, dass Mitarbeiter nicht mehr einfach den Hammer fallen lassen können bzw eine komplette Reihe von Maschinen still legen können. Hier sehe ich uns schon in der Pflicht zum einen zu optimieren und zum anderen auch zu zeigen "wir alarmieren nicht unnötig". Und haben eben "Unternehmer" einen anderen Blick wie "Kommandanten". Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|