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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 864317 | ||
Datum | 17.11.2020 20:34 MSG-Nr: [ 864317 ] | 1100 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang K. Vor allem Beatmung in Corona-Zeiten ohne entsprechende Ausrüstung. Bei aller Hilfsbereitschaft, aber ich habe Grenzen. ...Die Ansteckungsgefahr sei zuvor schon durch zusätzliche FFP2-Schutzmasken und den Verzicht auf die Beatmung bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand minimiert worden...steht in diesem Link, den vielleicht manche hier schonmal gesehen haben. Bevor der Datenschutz wieder das Böse wurde. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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