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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrückezeit zu langsam | 184 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 864511 | ||
Datum | 22.11.2020 22:35 MSG-Nr: [ 864511 ] | 5368 x gelesen | ||
Geschrieben von Nils J. Würde das BayStMI auf Grundlage des Art. 31 z.B. die Hilfsffrist in die AVBayFwG reinschreiben, wäre die Sache geritzt. Oder wenn´s eine Alarm- oder FwOrganisationsverordnung erlassen würden. Ich vermute es soll für den Bürger kein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Hilfsfrist geschaffen werden. Es wäre ja tatsächlich problematisch wenn die Versicherung auf Schadensersatz klagen könnte weil die FF erst nach 11 Minute da war. Aus meinem laienhaften Rechtserständnis würde ich allerdings vermuten, dass die Vollzugsbekanntmachungen schon einen gewissen Planungsgrundsatz darstellt. Das Ministerium veröffentlicht seine Bekanntmachungen ja nicht aus Langeweile. Für eine Einordnung der Rechtslage denke ich sollte man tatsächlich auf Juristen zurückgreifen, langam gehts echt in die Tiefe. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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