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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitglied im Ortskommando gem. Mustersatzung | 18 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 M.8, Osten / Niedersachsen | 864515 | ||
Datum | 23.11.2020 06:54 MSG-Nr: [ 864515 ] | 999 x gelesen | ||
Moin Sabrina, dem Wortlaut von §6 (3) Satz 1 nach gehören die stellvertretenden Führer der taktischen Einheiten nicht von Amts wegen zum Ortskommando. Es spricht jedoch für den OrtsBM nichts dagegen, sie nach §6 (3) Satz 3 als "weitere Funktionsträger" ins Kommando zu berufen (Fußnote 10 führt ja nur einige Beispiele von möglichen "Kandidaten" auf und ist nicht abschließend formuliert). In der Praxis dürfte da jede Wehr ihr historisch gewachsenes Verfahren haben (bei uns z.B. gehören die stvGrpFhr mit dazu). | ||||
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