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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBrandschutz versus Lärmschutz: Die Feuerwehr bleibt ein umstrittener Nachbar    # 6 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein864678
Datum26.11.2020 11:54      MSG-Nr: [ 864678 ]1511 x gelesen

Moin,

nachdem ich mich für die Suche nach einem geeigneten Standort für ein neues Feuerwehrhauses leider selbst mit dem Thema "Lärmschutz" beschäftigen musste, habe ich aus den Gesprächen mit den von der Gemeinde beauftragten Lärmschutzgutachtern die folgenden Erkenntnisse gewonnen:

1. Entgegen landläufiger Meinung geht es bei den Lärmschutzproblemen überhaupt nicht um das Ausrücken im Einsatzfall. Die Sirene auf dem Dach, die anrückenden Kameraden und die ausrückenden Fahrzeuge mit Martinshorn müssen von allen Bürgern hingenommen werden. Das gleiche gilt übrigens auch für den "Lärm" am Einsatzort. Hier gibt es keine Ansprüche auf Lärmminderung!
2. Ganz anders sieht es aber leider für die Rückkehr vom Einsatz aus! Hier gilt die unvermeidbare Geräuschkulisse der in die Halle fahrenden Einsatzfahrzeuge und der abfahrenden Kameraden als "Gewerbelärm", der immer dann zu bemessen ist, wenn diese Situation im Durchschnitt häufiger als 10 mal im Jahr in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auftritt. Besonders problematisch sind die "Lärmspitzen" durch das Überdruckventil der Druckluftbremse (Zischen) und das Zuschlagen der Autotüren der Kameraden auf dem Parkplatz. Schon diese Lärmwerte überschreiten die Grenzen für allgemeine Wohngebiete in der Nacht!
3. Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb lässt sich dagegen ganz gut in einem Wohngebiet beherrschen, wenn sichergestellt ist, dass die letzten Kameraden bis 22.00 Uhr den Parkplatz verlassen haben (sonst gilt natürlich wieder 2.!).
4. Aussage der Lärmschutzexperten, die sich schon mit vielen Standorten von Feuerwehrhäusern und BF-Wachen beschäftigt haben: Ein Feuerwehrhaus mit mehr als zehn nächtlichen Einsätzen im Jahr lässt sich nur noch in einem Gewerbegebiet oder einem speziellen Sondergebiet sicher ansiedeln. Selbst Mischgebiete sind problematisch. Auf jeden Fall sollte ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden, der auch nicht später zugebaut werden darf.

Die Gutachter haben uns aber auch zu verstehen gegeben, dass sie nicht verstehen können, warum Feuerwehrhäuser nicht vom Lärmschutz "privilegiert" werden. Entsprechende Ausnahmen gibt es mittlerweile für die Landwirtschaft, Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielplätze. Warum nicht auch für die Feuerwehr? Denn wir alle brauchen das Feuerwehrhaus mitten im Ort, damit die Kameraden schnell zur Stelle sind und die freiwillige Feuerwehrarbeit nicht im Verborgenen eines Gewerbegebietes abläuft.

Meine bisherigen Versuche, unsere immer sehr wichtigen Verbandsfunktionäre auf dieses Thema "politisch" anzusetzen, sind bislang leider fehlgeschlagen. Ich habe auf meine Anregungen noch nicht einmal eine Antwort erhalten.

Viele Grüße von der (nur heute) trüben Ostsee

Rainer

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 25.11.2020 22:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.11.2020 10:15 Alex7and7er 7H., Burgheim
 26.11.2020 11:54 Rain7er 7K., Altenholz  
 26.11.2020 13:02 Jako7b T7., Bischheim
 26.11.2020 14:05 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 26.11.2020 21:44 Dirk7 S.7, Lindau

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