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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaExtremismusvorwürfe gegen Angehörigen der Berliner Feuerwehr16 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP864815
Datum01.12.2020 09:13      MSG-Nr: [ 864815 ]1158 x gelesen

Geschrieben von Wolfgang K.Darf ich mich vor einem solchen Plakat nicht fotografieren lassen?Als Beamter könnte das durchaus je nach Plakat schwierig sein. Die Zulassung einer Partei zu einer Wahl alleine ist dazu unbedeutend. Parteien wie die NPD (u.a.) schaffen es immer wieder mit ihren Plakaten in die Rechtssprechung. Wenn sie zu extrem/provokant sind, hängt sie immer irgendwo irgendjemand ab, dann gibts je nachdem ein paar Eilverfahren, und i.d.R. nach der Wahl wird dann endgültig entschieden, ob man die Plakate vor der Wahl so auf- oder abhängen durfte. Und wenn sich ein Beamter vor einem Plakat-Motiv, welches von einem OVG als Volksverhetzung deklariert wurde, offenbar Jahre später fotografieren lässt, könnte man ihn schon allein aus Dummheit bestrafen. Ob das genannte Plakatmotiv zu den endgültig entschiedenen gehört, weiß ich allerdings aus dem Stehgreif nicht.

Grundsätzlich sehe ich es so wie du. Der zweite Link, den Google bei "rechtskonservative Wertvorstellungen" liefert, ist die Beschreibung der Werteunion. Dass man die gerne so schnell mit Extremismus in Verbindung bringt, ist letztlich einer der Gründe für das Anwachsen extremistischer Strömungen in der AfD. Die Berliner Pressemeldung jetzt würde sicher etwas anders formuliert sein, wenn nicht gerade Bremen so massiv in den Medien wäre. Da hat man mit dem letzten Absatz angefangen, weil man für die Medien wohl so was liefern muss. Vom eigentlichen Untersuchungsfall wird eher nicht viel übrig bleiben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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