News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Extremismusvorwürfe gegen Angehörigen der Berliner Feuerwehr | 16 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 864821 | ||
Datum | 01.12.2020 09:24 MSG-Nr: [ 864821 ] | 1051 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang K. auch ein Beamter darf wählen, was auf dem Wahlzettel stehtNatürlich darf er. Mit dem vorliegenden Sachverhalt hat das aber jetzt was genau zu tun? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|