Geschrieben von Jürgen M.Bin gespannt ob das rechtlich so i.O. ist.
Auf den ersten Blick fragwürdig, klar. Andererseits gibt der Artikel nicht viel her, wie das Konstrukt genau ist. Betätigt sich die Gemeinde direkt selbst als Vermieter, oder wurde eine Vermietgesellschaft gegründet, an der die Gemeinde (Mehrheits-)Anteile hat? Der Passus, nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern zu treten, sollte ja in der Kämmerei auch bekannt sein, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein offensichtlicher Rechtsbruch einfach so begangen wird.
Aber man hat ja schon Pferde...sogar vor Apotheken...
Gruß,
Olaf
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