Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde vermietet Drehleiter | 11 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 865039 |
Datum | 06.12.2020 20:08 MSG-Nr: [ 865039 ] | 1516 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Jürgen M.das geht schon.
Das Problem ist, dass so eine Konstellation eigentlich im Zulassungsrecht nicht vorgesehen ist. Es muss also immer eine Ausnahme genehmigt werden (oder man braucht eine Zulassungsstelle, bei der §19(2a) StVZO noch nicht angekommen ist. Was nach rund 20 Jahren eigentlich nicht mehr der Fall sein sollte)
Bei den Ausnahmen kocht dann aber wieder jede Behörde ihr eigenes Süppchen, teilweise sogar trotz eigentlich "einheitlicher" Vorgaben der höheren Behörden :-(
Wer also seinen Firmensitz im "passenden" Bezirk hat, für den ist es einfach. Wer im "falschen" Bezirk sitzt, läuft sich die Füße wund. Natürlich haben es große Hersteller auch leichter als kleine Unternehmen, die vielleicht sogar neu in den Markt einsteigen wollen.
Außerdem ist vermutlich tatsächlich nicht jedes "Leihfahrzeug" auch ordnungsgemäß als "Selbstfahrvermietfahrzeug" zugelassen. Dabei ist dann die Frage der HU-Frist noch nichtmals so spannend wie die Frage der Versicherung...
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