Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entschädigung von Funktionsträger | 17 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865274 |
Datum | 17.12.2020 12:14 MSG-Nr: [ 865274 ] | 1193 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Sebastian K.RLP: siehe § 13 Abs. 7 LBKG und die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung
Da ja auch in RLP bald ne Wahl ähm Weihnachten ist, wurden die Sätze in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung aktuell ganz nett angehoben.
§ 13 der VO wird wohl hier und da schonmal übersehen: Für diejenigen, die eigentlich feste Beträge per kommunaler Hauptsatzung festgelegt haben, greift die prozentuale Erhöhung auch.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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