Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entschädigung von Funktionsträger | 17 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 865283 |
Datum | 17.12.2020 15:44 MSG-Nr: [ 865283 ] | 1022 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Bernhard D.Wer und wieviel Aufwandsentschädigung bekommt kann jede Gemeinde selbst per gemeindlicher Entschädigungssatzung regeln. Die Entschädigungen in den einzelnen Gemeinden weisen -was man durch Befragung weis- enorm erhebliche Unterschiede auf, das hängt oft von der Finanzkraft der einzenen Kommunen ab. Dies möchte man jetzt landesweit einheitlich regeln.Da kann auf manche Gemeinden schon erheblicher finanzieller Mehraufwand zukommen. andere Gemeinden, die bisher großzügig entschädigten, könnten jetzt mit Hinweis auf eine landesweite Regelung die Entschädigung vermindern, was dann wieder den Unmut der bisherigen gut entschädigten Funktionsträger hervorrufen könnte.
Also eine einheitliche Richtlinie mit festen Werten ist in Baden-Württemberg nicht herausgekommen seit 2015.
Was es aber gibt, ist eine Empfehlung von Gemeindetag, Städtetag und LFV BaWü Link.
Anhand dieser Empfehlung haben die meisten Kommunen hier im Umkreis ihre Entschädigungssatzungen angepasst.
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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