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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAmtsanmaßung: Mit Feuerwehr-Jacke unterwegs12 Beiträge
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken865696
Datum09.01.2021 12:39      MSG-Nr: [ 865696 ]4048 x gelesen

Ups... da muss ich ja aufpassen, dass mich der Chiemsee nicht verklagt...

Im Ernst, was hat er sich da angemaßt? Die Frage ist doch eher, wie kommt er zu der Jacke?
Wenn, dann wären doch die Hoheitsabzeichen das Problem und nicht die Jacke per se?
Wie kann die Feuerwehr die Beschlagnahme fordern/anordnen?
- Ist die Jacke gestohlen, dann ja (aber dann ist die Amtsanmaßung schon sehr weit hergeholt)
- Die Jacke ist eine Fälschung des geschützten Frankfurter Modells, wie kann es dann zu einer Amtsanmaßung kommen?
- Ist die Jacke echt und legal erworben, dann könnte man doch höchsten die Entfernung der Hoheitszeichen fordern.

Insgesamt alles etwas komisch...

Tomy

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