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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtsanmaßung: Mit Feuerwehr-Jacke unterwegs | 12 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 865725 | ||
Datum | 10.01.2021 15:18 MSG-Nr: [ 865725 ] | 2443 x gelesen | ||
Hallo! Ich bezweifele stark das man hier §132 StGB anwenden kann. Mit viel gutem Willen eher den §132a, Abs. 4. Aber mal laut "Jehova" gerufen, wenn man sich darüber aufregt, warum werden dann "Amtsabzeichen", Dienst- und Einsatzuniformen an jeden verkauft der nicht schnell genug auf dem Baum ist? 20 Minuten bei eBay, ein paar Minuten Feuerwehrflohmarkt und kurz beim Feuerwehrbedarfshändler meines Vertrauens und ich kann mich als Oberbrandrat der Feuerwehr Köln verkleiden. Fast jede Feuerwehr verschickt auf Wunsch auch Abzeichen an Sammler. Hier fragt auch keiner nach ob da ein ehrlicher Sammler oder irgendein "Dunkelmann" hinter der Anfrage steckt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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