1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Das ist doch sehr einfach zu lösen: Wem die Aufwandsentschädigung zu gering ist, der geht halt nicht hin. Es wird doch niemand gezwungen. Es kann auch niemand gezwungen werden, da es sich ausdrücklich nicht um einen Einsatz oder eine andere originäre Feuerwehraufgabe handelt. Ich würde da einfach dankend ablehnen mit der Begründung: Nicht unsere Aufgabe. Wenn sich dennoch genügend Freiwillige finden, die das zu diesen Bedingungen machen wollen, auch gut, dies ist schließlich ein freies Land.
Ich befürchte ein wenig, dass die privat dort tätigen FA mit üblicher Dienstkleidung und auch mit Einsatzfahrzeugen dort aufschlagen werden und für Außenstehende offensichtlich hoheitlich tätig werden. Die Formulierung "nicht offiziell" wird damit dann etwas fragwürdig.
Sehr seltsam finde ich erstens, dass das DRK die Hälfte der Aufwandsentschädigung einbehält. Ich bin selbst kein aktives DRK Mitglied, wüsste aber, was ich meinen Funktionären dazu zu sagen hätte.
Zweitens finde ich noch seltsamer, dass die Feuerwehrfürsten eine ähnliche Regelung für ihre Leute präferieren würden, die noch nicht einmal als Feuerwehr, sondern rein privat dort tätig werden.
Und drittens ist es für mich am seltsamsten, dass mit diesem Geld, das vom Kreis an privat tätige Feuerwehrangehörige gezahlt und vom Land rückerstattet wird, eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinden, also die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie der Bau von Gerätehäusern, finanziert werden soll.
Warum sich die Feuerwehrfunktionäre aufregen, dass ihre Mitglieder außerhalb der Organisation Feuerwehr tätig werden sollen, erschließt sich mir nicht. Es wäre sehr einfach, den FA die Verwendung von Fahrzeugen und Ausrüstung für diesen privaten Zweck zu untersagen, dann sind sie komplett raus. Alternativ kann der Kreis die Verbandsgemeinden offiziell um Unterstützung durch die Feuerwehren bitten, zahlt dann die üblichen Entschädigungen und gut ist.
Da ist es wohl an der Zeit, dass sich der Landrat und die Bürgermeister sowie ihre Feuerwehroberen noch einmal mit ihren ureigenen Zuständigkeiten und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen beschäftigen.
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