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Thema | Cochem-Zell: Zoff um Mini-Entschädigung für Feuerwehren | 23 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865738 |
Datum | 11.01.2021 09:46 MSG-Nr: [ 865738 ] | 1709 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Oliver S.Alternativ kann der Kreis die Verbandsgemeinden offiziell um Unterstützung durch die Feuerwehren bitten, zahlt dann die üblichen Entschädigungen ...und hofft darauf, dass entweder genug Feuerwehrangehörige doof genug sind, sich dazu auch den notwendigen Urlaub zu nehmen, oder genug Arbeitgeber von den jüngsten Änderungen im LBKG noch nichts mitbekommen haben (§ 2 Abs. 5 und 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 LBKG...).
Geschrieben von Oliver S. Da ist es wohl an der Zeit, dass sich der Landrat und die Bürgermeister sowie ihre Feuerwehroberen noch einmal mit ihren ureigenen Zuständigkeiten und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen beschäftigen. Jepp, allerhöchste Zeit.
Wenn der Landkreis für die nichtmedizinischen Abläufe rund ums Impfzentrum mit dem Ehrenamt arbeiten will, kann er das über 12/12a Landkreisordnung versuchen. Kommunen und Feuerwehren braucht er dafür gar nicht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [11.01.21 10:00] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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