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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Scheinwerfer auf Kabinen-Dach nach vorne | 10 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 865747 | ||
Datum | 11.01.2021 14:56 MSG-Nr: [ 865747 ] | 2614 x gelesen | ||
Arbeitsscheinwerfer, brauchen keine Zulassung oder Genehmigung (im Gegenteil wird häufig die Ansicht vertreten, genehmigte Scheinwerfer dürften nicht als Arbeitsscheinwerfer verwendet werden). Für die Schaltung gilt eigentlich nur, dass sie unabhängig von der restlichen Beleuchtung sein muss. Eine deutliche Kennzeichnung wird empfohlen. Verwendung nur zur Beleuchtung von Arbeitsstellen; während der (langsamen) Fahrt also nur, wenn die zum Arbeitsvorgang gehört. Also z. B. bei der Ölspurbeseitigung. Wichtig ist, dass durch die Verwendung keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden dürfen. | ||||
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