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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaScheinwerfer auf Kabinen-Dach nach vorne10 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW865747
Datum11.01.2021 14:56      MSG-Nr: [ 865747 ]2614 x gelesen

Arbeitsscheinwerfer, brauchen keine Zulassung oder Genehmigung (im Gegenteil wird häufig die Ansicht vertreten, genehmigte Scheinwerfer dürften nicht als Arbeitsscheinwerfer verwendet werden).

Für die Schaltung gilt eigentlich nur, dass sie unabhängig von der restlichen Beleuchtung sein muss. Eine deutliche Kennzeichnung wird empfohlen.

Verwendung nur zur Beleuchtung von Arbeitsstellen; während der (langsamen) Fahrt also nur, wenn die zum Arbeitsvorgang gehört. Also z. B. bei der Ölspurbeseitigung. Wichtig ist, dass durch die Verwendung keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden dürfen.

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 11.01.2021 13:28 Jens7 G.7, Oldb.
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 11.01.2021 15:24 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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