Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865972 |
Datum | 21.01.2021 15:11 MSG-Nr: [ 865972 ] | 1456 x gelesen |
Geschrieben von Thomas H.FFP2-Masken mit Ausatemventil haben in Corona-Zeiten eigentlich gar nichts am Arbeitsplatz oder Einsatzstellen verloren, sie werden aber in den bisherigen Schriftstücken zur aktuellen verschärfung gar nicht angesprochen.
Durch das Ausatemventil ist der Fremdschutz quasi gleich null.
In der nun veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat man eine Übersicht über "Einsetzbare Atemschutzmasken" eingefügt. Nachdem man also monatelang selbst den einfachsten MNS stets mit der Begründung des Fremdschutzes beworben hat, heißt es nun, Masken mit Ausatemventil, also ohne Fremdschutz, dürfen getragen werden, wenn alle möglichen Kontaktpersonen selber wiederum auch eine Maske tragen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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