Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 866045 |
Datum | 24.01.2021 15:15 MSG-Nr: [ 866045 ] | 1201 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Sabrina M.Ok aber mal angenommen, die Dienstanweisung spricht nur von MNS?
Dann kann man damit rechnen, des die an die neue Verordnung angepasst wird.
Man kann natürlich auch als Verantwortliche(r) auch selbst tätig werden.
Hier mal ein Auszug dessen, was ab Montag, 25.01.21 in Nds (um das BL geht es ja) gültig wird:
Die Ein-Personen-Regel gilt weiterhin, allerdings reicht beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen keine einfache Stoffmaske mehr. Eine Übersicht.
Die Maskenpflicht
Grundsätzlich gilt: Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Räumen sowie auf den jeweiligen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt bereits in den Eingangsbereichen. Neu ist, dass ab diesem Montag keine einfachen Stoffmasken mehr reichen, sondern medizinische Masken getragen werden müssen. In Niedersachsen gilt die Pflicht zum Tragen dieser meist hellblau-weißen OP-Masken insbesondere an folgenden Orten / in folgenden Situationen: In Supermärkten und auf Wochenmärkten, im Getränkehandel, in Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien sowie beim Optiker, in Banken und bei der Post. Außerdem im öffentlichem Personenverkehr, in Taxen, auf Fähren sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen. Die neue Maskenpflicht greift außerdem, wenn Tätigkeiten oder Dienstleistungen die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfordern. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege und bei körpernahen Dienstleistungen. Getragen werden müssen die Masken überdies in Arztpraxen und Gottesdiensten. Auch Masken der Kategorie KN95/N95 oder FFP2 dürfen getragen werden, diese höheren Standards sind aber nicht verpflichtend. In einigen Kommunen gilt die Maskenpflicht übrigens auch unter freiem Himmel, etwa im Bereich der Innenstädte.
Welche Masken dürfen nicht getragen werden?
Neben einfachen Stoffmasken sind auch Atemschutzmasken mit Ausatemventil nicht zulässig. Sie schützen zwar denjenigen, der sie trägt, nicht aber die Umstehenden.
Dementsprechend kann man ja die Dienstanweisung für die eigene FF erstellen, wenn es sonst am gesunden Menschenverstand der Mitglieder fehlt, es sowieso so zu machen.
Heinrich
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