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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | FFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort? | 47 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866053 | ||
Datum | 24.01.2021 20:26 MSG-Nr: [ 866053 ] | 1195 x gelesen | ||
Danke, soweit klar gesundheitlich und vom gesunden Menschenverstand her gesehen. Aber folgendes mal theoretisch durchgespielt: Wäre es rechtlich falsch bzw. ein Verstoss gegen gültige Vorschriften, durch die Wehrführung einer Ortsfeuerwehr, wenn man weiterhin einen MNS aus Stoff im Einsatzfall tragen würde, da es a.) noch keine Anpassung einer für die Stadtfeuerwehr gültigen Dienstanweisung gäbe b.) es noch keine Anpassung der aktuellen Hinweise zur Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen gäbe und c.) von der örtlichen Wehrführung FFP2 Masken bei der zuständigen Kommune angefordert wurden und von dieser bestellt wurden, aber diese noch nicht eingetroffen sind? Wie gesagt, der Fall ist nur fiktiv und nicht realistisch, aber ich bin mal neugierig wie es sich so rein rechtlich verhalten würden und ob wir hier von Verstößen reden. | ||||
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