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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaFFP2/KN95 Maskenpflicht ab sofort?47 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866146
Datum27.01.2021 19:07      MSG-Nr: [ 866146 ]1130 x gelesen

dazu:

Community-Masken nicht mehr zugelassen bei der Feuerwehr!

Mit der Verschärfung der Corona-Verordnung, ist auch das Tragen von Community-Masken bei der Feuerwehr nicht mehr zugelassen.

Kreisbrandmeister Dieter Helmers weist seine Feuerwehren im Landkreis Aurich darauf hin, dass ausschließlich medizinische Masken im Einsatzdienst getragen werden dürfen. Selbstgenähte oder durch Firmen produzierte Masken aus diversen Stoffen sowie Schlaufenschals oder auch die genutzte Brandschutzhaube, bieten einen unzureichenden Schutz bei den Feuerwehren, da Mindestabstände oft nicht eingehalten werden können bei Brandbekämpfungen, Rettungen und Hilfeleistungen.

Die einfachen Stoffmasken feuchten rasch durch und müssten dann theoretisch gewechselt werden.

Die Feuerwehren müssen im Einsatzfall nun bereits im Feuerwehrhaus eine medizinische Gesichtsmaske tragen, die während der Fahrt zum Einsatzort, an der Einsatzstelle und während der Rückfahrt sowie den Nacharbeiten getragen wird.

Bei den medizinischen Gesichtsmasken ist klar definiert, welche Filtereigenschaften sie haben, vor allem dienen sie jedoch dem Fremdschutz.

Bei direktem Kontakt mit Menschen, wie beispielsweise der Unterstützung bei einem Patiententransfer, ist ausschließlich eine FFP2-Maske zu tragen bei den Feuerwehren.

Bei den genannten Masken dürfen keine Ausatemventile integriert sein, um ein höchstes Maß an Schutz zu bieten.

Unzählige Menschen haben den Feuerwehren Masken genäht, dafür ist Dieter Helmers sehr dankbar und hofft auch, dass der Schutz durch die Community-Masken irgendwann wieder ausreichend ist, jedoch ist das Infektionsrisiko gegenwärtig zu hoch, sodass die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte einen höheren Standard benötigt. Kreisbrandmeister Helmers rät daher für jede Einsatzkraft medizinische Gesichtsmasken und FFP-2-Masken bereit zu stellen. Für längere Einsätze sollten ausreichende Masken vorhanden sein, um diese im Bedarfsfall, wie beispielsweise einer Durchfeuchtung, wechseln zu können. Weiterhin ist beim Tragen einer FFP-2-Maske nach 75 Minuten eine 30-minütige Pause ohne Maske einzulegen.

Die Feuerwehren sind im Einsatzfall von der Abstandsregelung befreit, da es oft nicht möglich ist, den notwendigen Abstand einzuhalten. Daher gibt es keine Befreiung der Tragepflicht einer Maske für Einsatzkräfte.

Zusätzlich empfiehlt Dieter Helmers Schutzkleidung zu den FFP-2-Masken bei bevorstehendem direktem Kontakt mit in Not geratenen Bürgern. Medizinischen Schutzkitteln und entsprechende Schutzbrillen sollten getragen werden. Auch das oft verbaute Visier an den Feuerwehrhelmen kann zusätzlich Anwendung finden.

Der Ausfall einer Feuerwehr durch das herrschende Virus muss vermieden werden, um eine stetige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Weiterhin sollte das Virus keine Chance haben, durch die Feuerwehr verbreitet zu werden.


Quelle: Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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