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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ölflecke auf Kreisstraße | 11 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 866161 | ||
Datum | 28.01.2021 14:33 MSG-Nr: [ 866161 ] | 1460 x gelesen | ||
Auf niedersächsische Verhältnisse bezogen: Die originäre Zuständigkeit für Ölspuren im öffentlichen Verkehrsraum liegt immer beim zuständigen Straßenbaulastträger. Also in diesem Falle bei der zuständigen "Kreisstraßenmeisterei". Ist dieser nicht erreichbar oder nicht in der Lage sich darum zu kümmern, ist subsidiär die für den Ereignisort zuständige Polizeidienststelle zuständig. Siehe dazu auch: § 44 StVO "Sachliche Zuständigkeit" Erst wenn eine dieser Instititutionen einen Handlungsbedarf feststellt, kommt u.U. die Feuerwehr ins Spiel. Dies aber auch nur im Rahmen der "Amtshilfe", da die Herstellung der Verkehrssicherheit nicht Aufgabe der Feuerwehr ist. In Deinem Falle könntest Du also als "fachkundige Privatperson" aggieren und ggf. Hinweise geben oder die zuständigen Stellen in Kenntnis setzen. Handle nach dem Motto "Melden macht frei und belastet andere!" Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
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