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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8R., Ebhausen / BaWü | 866200 | ||
Datum | 30.01.2021 12:36 MSG-Nr: [ 866200 ] | 4347 x gelesen | ||
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In dem 35 StVO Steht auch ganz klar "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden" Wer meint er muss über Rote Ampeln brettern obwohl verkehr herrscht der wird nunmal angezeigt und hoffentlich zur Rechenschaft gezogen. Meine Beiträge Spiegeln einzig und alleine meine Persönliche Meinung wieder. Sie stellen keine Kommunikation einer Feuerwehr oder meines Arbeitgebers dar. | ||||
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