Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 866235 |
Datum | 31.01.2021 12:41 MSG-Nr: [ 866235 ] | 2536 x gelesen |
Infos: | 30.01.21 Ravensburg: Auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus: Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung
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Geschrieben von Tobias B.ch persönliche sehe die Tatbestände des 315c erfüllt, denn das Verhalten war
- grob verkehrswidrig und rücksichtslos und es würde gegen Absatz 1 Nr.2
a) grobe Missachtung der durch Lichtzeichen geregelten Vorfahrt und auch des Vorrang
b) falsch überholt (ich vermute vor der Lichtzeichenanlage gibt es Fshrbahnmarkierungen die er hätte nicht überfahren dürfen, auch wenn STVO §35 greift)
d) an unübersichtlichen Straßenstellen und Kreuzungen zu schnell
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die Rechte Seite der Fahrbahn genutzt
Und hat dabei Leib+Leben und hohe Sachwerte riskiert.
Ich sehe aus das grob rücksichtslos gegeben, er hat seinen Belang schnell am Feuerwehrhaus abzukommen über die Sicherheit seiner Mitmenschen gestellt.
Interessant wird es wie ein Gericht dies beurteilt, kann man in der altruistischen Tätigkeit anderen Menschen zu helfen, aus Lebensgefahr zu retten und hohe Sachwerte auch egoistisch und selbstsüchtig, also grob Rücksichtslos handeln oder schließt sich das aus durch die altruistische und freiwillige Tätigkeit
Und richtig Interessant wird es, wenn er sagt, das machen doch alle seit Jahren so, uns hat keiner was gesagt u.ä.
Da möchte ich dann nicht Wehrführer sein
Heinrich
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