1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
ich möchte erst einmal klarstellen, ich billige das Verhalten des FA in keinster Weise und will diesen auch nicht verteidigen!
Was mich ein wenig ärgert ist, dass hier in diversen Posts Sachverhalte unterstellt werden, die aus dem verlinkten Artikel nicht hervorgehen. Oder hat wer andere/weitere Informationen zu dem Sachverhalt?
Auch Du gibst hier ein Urteil eines AGs an, welches ich nicht im Zusammenhang mit der dargestellten Lage sehe. Wo ist in dem Artikel die Rede davon, dass eine Ampel umgeschaltet hat, wo steht was von Anfahren? Auch deine Aussage, dass du eine nicht angepasste Geschwindigkeit siehst, was ist, wenn er Schrittgeschwindigkeit gefahren ist? Wir wissen es doch beide nicht.
Verstöße gegen den §315c des StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) würde ich auch sehen, ich bin aber kein Jurist (habe nur ein paar Semester Recht im Rahmen meines Studiums gehabt), denke aber mal, dass in die Bewertung, die Gesamtumstände (warum hatte er es so eilig, war die Alarmmeldung dramatisch?) mit einfließen werden.
Geschrieben von Tobias B.Insgesamt sehr doof gelaufen und zeigt mal wieder dass das Thema Sicherheit im Straßenverkehr, Unterweisung §§35 und 38 StVO zu kurz kommt.
Ich befasse mich seit vielen, vielen Jahren mit dem Thema und organisiere unsere jährliche Kraftfahrerbelehrung bzw. führe diese selber durch. Ich kann nur empfehlen, holt euch auch mal eine Fachfrau/Fachmann ins Boot, habe ich auch schon vielfach gemacht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Ausbilder der Polizeibehörden haben uns dazu Vorträge gehalten und im Anschluß diskutiert.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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