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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrssicherheit, Verkehrsrecht, Aus- und Weiterbildung, ThemenVerdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA4 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW866396
Datum04.02.2021 13:20      MSG-Nr: [ 866396 ]697 x gelesen

Geschrieben von Tobias B.Sind die meistens 90 minütigen jährlichen Unterweisungen ausreichend?
Ja.
Zum einen müssen keine Verkehrsrechtler ausbilden, zum anderen beginnt die "Ausbildung" bereits auf der Mitfahrt vom Anwärter und selbstverständlich bei jedem Übungsdienst passende Punkte angesprochen werden.
Zumindest bei uns hat der Maschinist bei seiner ersten Einsatzfahrt so schon etliche Stunden Ausbildung zum Thema hinter sich.
Bei der jährlichen (2Std.)Unterweisung wird zu Beginn noch mal eine Zusammenfassung zum §35/38 gegeben.
In den restlichen ~90Min werden dann reale Beispiele in 3-4er Gruppen aufgearbeitet und das Ergebnis zum Ende allgemein vorgestellt und bewertet.
Ich finde das hat sich gut bewährt, vor allem das ausarbeiten in kleinen Gruppen ist spannend und verhindert das kleine Nickerchen während da vorne einer vor sich hin redet.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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 04.02.2021 13:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.02.2021 13:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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