Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Feuerwehrführerschein, war: EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen | 46 Beiträge |
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 866456 |
Datum | 05.02.2021 11:20 MSG-Nr: [ 866456 ] | 1453 x gelesen |
Geschrieben von Michael W.Der Alt-Klasse 3-Inhaber darf auch das fahren
Als ich meinen 3er machte, durfte ich damit 17,5t-Volumenzüge fahren, 18m lang, 4m hoch, 2,5m breit. Es gab also durchaus ein paar gute Gründe, weshalb der Gesetzgeber die Meinung entwickelt hat, hier beschränkend eingreifen zu müssen.
Als die Klasse B erfunden wurde, hat man aus heutiger Sicht sicherlich überreagiert, sowohl bei Lieferwagen als auch bei Zweirädern. Bei den Zweirädern hat der Gesetzgeber inzwischen nachgesteuert und den B196 geschaffen.
Ich wäre dafür, einen europaweit gültigen Bxyz zu schaffen, nicht für Feuerwehrleute, sondern ganz allgemein, der es zu ähnlichen Bedingungen wie beim B196 (25 Jahre, kleine Nachschulung) erlaubt, Elektrofahrzeuge bis 5 Tonnen zu bewegen. Die Größe sollte man ein wenig einschränken, so in der Gegend von 7m Länge und 2,30 Breite.
Es gibt schließlich Bedarf nicht nur bei Feuerwehren. Reisemobile sind heute häufig nur noch legal, wenn die Schränke halb leer sind. Wie soll das funktionieren, wenn die Reisemobile elektrisch fahren? Auch die Paketdienste brauchen Luft, wenn sie elektrisch fahren sollen.
Feuerwehrführerschein? Falsches Konzept.
Richtiges Konzept: Ist der Klasse-B-Fahrer 25 geworden (Nachwuchskraftfahrer unter dieser Altergrenze sind an Unfällen nun einmal ganz überproportional beteiligt), dann kann er eine kleine Nachschulung von 10 Stunden ohne Prüfung machen, und darf dann größenbeschränkte 5-Tonner mit Elektroantrieb fahren. Im Bereich des Katastrophenschutzes dürfen auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bewegt werden. Letzteres ist dann eine logische Ausnahme, die keine Sicherheitsbedenken erzeugt.
Damit hätte man
- die Feuerwehren und HiOrgs an Bord
- die Campingmobilisten an Bord (die Niederlande zum Beispiel werden Verbrenner ab 2030 nicht mehr neu zulassen, das ergibt relevante Unterstützung für ein solches Projekt)
- die Paketdienste und -versender an Bord
- die Intelligenteren unter den Umweltschützern an Bord
Damit die Paketdienste die Regelung nicht für de-fakto-LKW mißbrauchen, muß es aber eine Größenbeschränkung geben, denke ich.
Hans-Joachim
"Zu allen Zeiten zogen Prozessionen von Lustigen durch die Straßen und riefen, dass die Pestilenz gar keine Kraft habe, wenn man es nur wirklich wolle."
Thomas Fischer
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Geändert von Hans-Joachim Z. [05.02.21 11:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 04.02.2021 07:38 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler EURO 5 vs EURO 6 bei Löschfahrzeugen | |