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Thema | PKW aus Straßengraben bergen | 35 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 866524 |
Datum | 07.02.2021 09:34 MSG-Nr: [ 866524 ] | 3422 x gelesen |
Verkehrsunfall
Feuerwehr
Geschrieben von Sabrina M.Diese Absperrmassnahmen würde ich nur aufheben, wenn der Winterdienst da war und die Straße geräumt wurde und die Polizei bzw Strassenmeisterei nicht vor Ort ist und wenn sie vor Ort ist in Absprache. Wäre denke ich so richtig oder?!
Also grundsätzlich sehe ich die Feuerwehr nicht in der Verantwortung Straßen zu sperren, weil diese zugeschneit sind. (Ist dort kein VU, kommt die FW ja auch nicht, um die Straße zu sperren, bis der Winterdienst da war).
Besteht durch den Verkehrsunfall eine andere Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel größere Mengen Öl auf der Straße), kann das durchaus - je nach Lage und persönlicher Auffassung - eine Gefahr sein, für deren Gefahrenabwehr die Feuerwehr zuständig ist. (Siehe die Diskussonen zu Ölspurbeseitigung durch die Feuerwehr).
Dass man bei einer zugeschneiten Straße auf Zuruf die Straßensperrung noch etwas länger aufrecht erhält, bis sie geräumt ist, da spricht meiner Meinung nach nichts dagegen.
Zuständig für die Reinigung und Schneeräumung der Straße ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Dieser gibt die Straße dann auch wieder frei, wenn er mit seinen Maßnahmen durch ist.
Gruß,
Florian
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Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.
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