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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866528 | ||
Datum | 07.02.2021 09:51 MSG-Nr: [ 866528 ] | 1939 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Im größten Teil der Feuerwehrsatzungen in der Republik wird man einen Passus über Briefwahl oder Online-Sitzungen vergeblich suchen. Aus dem aktuellen "Infodienst der Abteilung Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement" ( 1/2021 ) -Herausgeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration - Abteilung 6 - Bevölkerungsschutz und Krisenmanageme- von Baden-Württemberg zur Thematik: " Satzungsmuster des Gemeindetags für eine Feuerwehrsatzung wurde um Regelungen zu alternativen Formaten für Versammlungen und Wahlen ergänzt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den damit verbundenen Kon-taktbeschränkungen wird die Durchführung von Hauptversammlungen und Wahlen der Feuerwehren in Form von Präsenzveranstaltungen erschwert. Um alternative Formate zur Durchführung der Hauptversammlungen und Wahlen nutzbar zu machen und um den Feuerwehrangehörigen wo immer möglich unnötige Kontakte und Infektionsrisiken zu ersparen, bedarf es entsprechenden Regelungen in der Feuerwehrsatzung. Aus diesem Grund wurde aktuell das Satzungsmuster des Gemeindetags für eine Feuerwehrsatzung unter Mitwirkung des Innenministeriums, des Landesfeuerwehrverbandes und der Gemeindeprüfungsanstalt angepasst. Das Satzungsmuster enthält nun insbesondere Regelungen zur Durchführung von Versammlungen und Wahlen im Falle nicht möglicher Präsenzveranstaltungen. [...] " Etliche FW-Führungskräfte und Funktionäre als auch kommunale Entscheidungsträger sind bisher der Ansicht, dass beispielsweise online durchgeführte Wahlen von FW-Kommandanten und der Stellvertreter, als auch Wahlen zum Feuerwehrausschuß auf Grund fehlender diesbezüglicher Regelungen angefochten werden könnten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard NB.: Müßte ich eigentlich erst eine Präsenzveranstaltung zur Änderung der Satzung veranstalten um später eine Onlineversammlung zu durchführen zu können ? " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [07.02.21 09:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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