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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vorbeugende Maßnahmen der Feuerwehren? - war: Coronavirus in Deutschland | 288 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 866529 | ||
Datum | 07.02.2021 10:26 MSG-Nr: [ 866529 ] | 1838 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo Bernhard, Geschrieben von Bernhard D. Etliche FW-Führungskräfte und Funktionäre als auch kommunale Entscheidungsträger sind bisher der Ansicht, dass beispielsweise online durchgeführte Wahlen von FW-Kommandanten und der Stellvertreter, als auch Wahlen zum Feuerwehrausschuß auf Grund fehlender diesbezüglicher Regelungen angefochten werden könnten.Sehe ich genauso. Die Wahl des Kdt., Abt.Kdt. und Stellvertreter soll geheim sein! Dies ist Online nur bedingt möglich. Geht aber man muss Wissen wie. Geschrieben von Bernhard D. NB.: Müßte ich eigentlich erst eine Präsenzveranstaltung zur Änderung der Satzung veranstalten um später eine Onlineversammlung zu durchführen zu können ?Nö, FW- Satzung ist Aufgabe des Gemeinde- / Stadtrates. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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