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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866905 | ||
Datum | 14.02.2021 11:23 MSG-Nr: [ 866905 ] | 1316 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Stefan D. ich würd noch die Fundstelle zu der Ausnahme für die zulassungsfreien Anhänger liefern: Das betrifft aber nur die Ausnahmen, die ich für Klasse L und T genannt habe. Desweiteren bezieht sie sich nicht auf die Feuerwehranhänger, die sowieso an sich unabhängig vom Zugfahrzeuge schon zulassungsfrei sind sondern auf Anhänger allgemein (z.B. normale LoF-Anhänger), wenn sie für Feuerwehrzwecke eingesetzt werden). Hier geht es eigentlich nur darum, dass die Zulassungsfreiheit von LoF-Anhängern auch für Feuerwehrzwecke gilt und dass man diese Gespanne auch für Feuerwehrzwecke mit der entsprechenden Führerscheinklasse fahren darf. Allerdings nur mit Mindestalter 18. Gruß, Michael | ||||
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