News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 866930 | ||
Datum | 15.02.2021 13:26 MSG-Nr: [ 866930 ] | 830 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. die Zuglast ist auch bei alter Kl.3 unter 50 oder CE 79 begrenzt für Züge (LKW und Anhänger) auf 12t Das wäre C1E. CE79 ist ja gerade für die "Klasse 3 Züge" die darüber liegen. Geschrieben von Heinrich B. der Sattelauflieger darf max. das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen Eine solche Beschränkung gibt es für Zugmaschinen nicht. (für "sonstige Kfz" wie zum Beispiel Feuerwehrfahrzeuge übrigens auch nicht) Geschrieben von Heinrich B.
Zulassungsfrei sind seit ein paar Jahren alle "Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes". Da gibt es es dann mancherorts Anhänger mit Hochwasserpumpen, Stromerzeuger und ähnliches, die gerne mal die mit Auflaufbremse maximal möglichen 3,5 Tonnen ausnutzen. Richtig ist, dass man die dann nicht mehr mit jedem beliebigen LF(SB) ziehen darf. Einzelstücke wie zweiachsige Tanklöschanhänger waren natürlich auch vorher schon zulassungsfrei, brauchten dann aber in der Regel ein Zugfahrzeug mit Anschlüssen für die Druckluftbremse. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|