News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Neufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr | 19 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 866986 | ||
Datum | 17.02.2021 13:03 MSG-Nr: [ 866986 ] | 1905 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Sabrina, unterschreiben können da theoretisch so viele wie wollen. Allerdings sind diese Personen dann auch in der Haftung , das die Prüfung richtig und voll umfänglich durch geführt wurde. Ohne das entsprechende Fachwissen ( besuchter Lehrgang) eine fragwürdige Handlung. Andererseits ist derjenige der als Prüfer unterschreibt verantwortlich, das die Prüfung entsprechend durchgeführt wurde, aber er muss diese nicht selber durchführen. Wenn er jetzt bei der Prüfung anwesend ist und den "neuen" Prüfer diese durch führen lässt, er dies überwacht und dann dafür unterschreibt, dann ist dies erlaubt. Gru? Philip | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|