Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Bedingungen Schutz von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen, auch f. Fw.-Fzge. verbindlich? | 5 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 867679 |
Datum | 11.03.2021 21:15 MSG-Nr: [ 867679 ] | 1145 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Die ECE-R29 ist ja zunächst mal nur eine Norm und entfaltet selbst keinerlei rechtliche Bindungswirkung.
Zu fragen wäre also, welche Vorschrift die Anwendung dieser Norm vorschreiben sollte.
Tatsächlich fordert die Verordnung (EU) 2018/858 die Anwendung der UN-Regelung Nr. 29 (eingefügt über die GSR) für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3. Man sollte also davon ausgehen, dass die Kabinen von neueren LKW-Typen dieser Norm entsprechen.
Allerdings ist die Genehmigungsgrundlage der meisten Feuerwehrfahrzeuge (wenn sie als "sonstiges Kfz." zugelassen sind) die StVZO, und die kennt die ECE-R29 nicht. Für den Umbau als Feuerwehrfahrzeug veränderte Kabinen müssen also dieser Norm nicht entsprechen. Das lässt sich nur über den Markt regeln.
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