alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBedingungen Schutz von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen, auch f. Fw.-Fzge. verbindlich?5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW867679
Datum11.03.2021 21:15      MSG-Nr: [ 867679 ]1145 x gelesen

Die ECE-R29 ist ja zunächst mal nur eine Norm und entfaltet selbst keinerlei rechtliche Bindungswirkung.

Zu fragen wäre also, welche Vorschrift die Anwendung dieser Norm vorschreiben sollte.

Tatsächlich fordert die Verordnung (EU) 2018/858 die Anwendung der UN-Regelung Nr. 29 (eingefügt über die GSR) für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3. Man sollte also davon ausgehen, dass die Kabinen von neueren LKW-Typen dieser Norm entsprechen.

Allerdings ist die Genehmigungsgrundlage der meisten Feuerwehrfahrzeuge (wenn sie als "sonstiges Kfz." zugelassen sind) die StVZO, und die kennt die ECE-R29 nicht. Für den Umbau als Feuerwehrfahrzeug veränderte Kabinen müssen also dieser Norm nicht entsprechen. Das lässt sich nur über den Markt regeln.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 11.03.2021 19:25 Darr7e H7., hamburg
 11.03.2021 20:39 Robi7n B7., Braunschweig
 11.03.2021 21:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.03.2021 22:03 Robi7n B7., Braunschweig
 12.03.2021 17:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund

0.272


Bedingungen Schutz von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen, auch f. Fw.-Fzge. verbindlich? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt