Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrhaus zu niedrig | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 867699 |
Datum | 12.03.2021 12:23 MSG-Nr: [ 867699 ] | 3792 x gelesen |
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Abgesehen von Landesbeschaffungsvorgaben, wäre ein TSW-W-Allrad wie in anderen Pfälzer Wald Gemeinden nicht wendiger ?
Allradfahrgestelle gibt es in der Tonnageklasse eigentlich nur auf Transporter (Daily). Im LKW-Bereich ist in der 7,5t-Klasse bzw. bis ca. 9t kaum was zu bekommen, von Exoten mal abgesehen. Ob man nun ein MLF oder TSF-W drauf aufbaut, ist egal. Möglich ist beides, gleiche Wendigkeit, da gleiches Fahrgestell.
Geschrieben von Bernhard D.Genau, die VG Enkenbach-Alsenborn hat acht Ortsgemeinden, sei aber besonders durch die Eingemeindung einer anderen größeren Gemeinde -so einige Einwohner Frankensteins- hoch verschuldet, so dass diese Diskussionen nachvollziehbar sich.
Die VG Enkenbach-Alsenborn hat vor einigen Jahren mit der VG Hochspeyer fusioniert. Wer da besser finanziell aufgestellt war, ist mir jetzt nicht bekannt. Da aber Feuerwehr zur Pflichtaufgabe der Gemeinde gehört, stellen solche Investitionen seitens der Aufsichtsbehörden üblicherweise eigentlich kein Problem dar, wenn man sich im Rahmen des Notwendigen bewegt. Ein Gerätehaus mit 2 Stellplätzen nach aktuellem Stand für eine vermutlich in B2/T2 eingestuften Ausrückebereich als Ersatz für 2 Kellergaragen ist da sicher nicht zu viel verlangt. Wenn da eine Gemeinde nichts ausgeben will, dann bestenfalls weil es politisch nicht gewollt ist.
Gruß,
Michael
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